Mietvertrag Apartments mit Flair
mit Buchung eines Apartments wird diese Vereinbarung akzeptiert
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Das Mietobjekt befindet sich auf der Insel Fehmarn Mathildenstraße 29, 23769 Burg auf Fehmarn.
(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Bett- und Badwäsche sind im Preis enthalten.
(3) Die Mietenden erhalten für die Mietdauer 2 Schlüssel bei der Ankunft am Mietobjekt oder nach Absprache. Bei Abreise werden die Schlüssel direkt am Mietobjekt übergeben oder im Schließfach deponiert.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitraum gemietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag nicht vor 15 Uhr und nicht nach 22 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bedarf es der Absprache mit dem Vermieter
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 10 Uhr.
(4) Nach Ende der Mietzeit haben die Mietenden das Mietobjekt geräumt, besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
§ 3 Mietpreis
(1) Der Endpreis ist in der Rechnung/Mietvertrag festgehalten.
(2) Die Kosten für Endreinigung, Strom, Wasser und Abwasser sowie Bett- und Badwäsche sind im Endpreis enthalten.
§ 4 Zahlungsweise
(1) Die Mietenden haben nach Erhalt des Mietvertrages 30% der Rechnungssumme sofort zu zahlen
(2) Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu überweisen
(3) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als sechs Wochen oder beträgt die Mietsumme weniger als 200 EUR, ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu zahlen.
(4) Geraten die Mietenden mit der Zahlung in Verzug, steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Die Mietenden haben die in § 5 genannten Kosten zu tragen.
(5) Die anfallenden Kurabgaben der Stadt Fehmarn sind vor Anreise online mit der WELCMpass App zu entrichten.
§ 4a Zahlungsweise Buchung Fremdportale
(1) Buchungen über BOOKING.COM:
Die komplette Mietsumme wird an BOOKING.COM gezahlt.
(2) Buchungen über ATRAVEO/E-DOMIZILE:
Die Übernachtungskosten werden an E_DOMIZILE gezahlt. Endreinigung und zusätzlich gebuchte Positionen zahlt der Gast an uns.
(3) Buchungen über FEWO DIREKT:
Die komplette Mietsumme wird an FEWO DIREKT gezahlt.
(4) Buchungen über GLOVELER:
Die Übernachtungskosten werden an GLOVELER gezahlt. Endreinigung und zusätzlich gebuchte Posionen zahlt der Gast an uns.
(5) Buchungen über AIRBNB:
Die komplette Mietsumme wird an AIRBNB gezahlt.
§ 5 Stornierungen und Aufenthaltsabbruch
(1) Kündigen die Mietenden den Vertrag vor Mietbeginn, so gelten die Bedingungen des Reiseportals, über das die Reise gebucht wurde oder es gelten die festgelegten Richtlinien, wie die Ferienwohnung auf dem Reiseportal angeboten wurde.
(2) Kündigen die Mietenden den Vertrag vor Mietbeginn nachdem er über andere Portale ohne existierende Kündigungsklauseln gebucht hat oder haben die Mietenden über unsere Homepage gebucht, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
– früher als 42 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
– bis 42 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
– bis 28 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
– später als 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
(3) Brechen die Mietenden den Aufenthalt vorzeitig ab, bleiben sie zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
(5) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
§ 6 Haftung und Pflichten der Mietenden
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl zu nutzen. Die Mietenden haben die begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Die Mietenden haften für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt während der gemieteten Zeit.
(2) Mängel die während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(3) Die Mietenden verpflichten sich bei Schäden und verlorengegangenem Inventar dieses zu ersetzen. Ansonsten sind die Kosten der Neuanschaffung, die dem Vermieter entstehen, nach Rechnungsstellung zu erstatten.
(4) Die Haltung von Tieren ist nicht gestattet.
(5) Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
(6) Während der Mietzeit obliegt den Mietenden die laufende Reinigung.
(7) In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so tragen die Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes sind die Feriengäste verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
(8) Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe, bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter eine Nachberechnung erstellen. Diese Nachforderung ist sofort fällig.
§ 7 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.
(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(5) Steuernummer: USt-IDNr.: DE298530317
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN im
Apartmenthaus mit Flair
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs miels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet den Mietenden für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mietenden haben nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitbenutzer zuzulassen und den Zugang der Mietenden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten:
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Wollen die Mietenden Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Die Mietenden verpflichten sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Die Mietenden werden darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht oder nur teilweise zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr kann unverschlüsselt erfolgen. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Mietenden. Für Schäden an digitalen Medien der Mietenden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäften sind die Mietenden selbst verantwortlich. Besuchen die Mietenden kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie werden insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(1) Die Mietenden stellen den Vermieter von sämtlichen Schäden & Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch die Mietenden oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennen die Mietenden oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Durch Nutzung unseres WLAN werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert